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- außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges

Folgende Unterlagen benötigen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • noch gesiegelte Kennzeichen
  • Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)

Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten müssen auf dem kürzesten Weg vorgenommen werden.


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