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- Zulassung von Elektrofahrzeugen "E"

Diese Fahrzeuge erhalten ein besonders Kennzeichen, bei dem hinter dem amtlichen Kennzeichen ein "E" eingeprägt wird. Die Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Voraussetzungen

Mit einem E-Kennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, wenn diese rein elektrisch oder als Elektro-Hybrid-Fahrzeuge betrieben werden. Mit dem nachgestellten E auf dem Kennzeichen können ggf. einige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. So können u. U. in bestimmten Regionen Busspuren befahren oder an bestimmten, sonst kostenpflichtigen Parkplätzen, diese Fahrzeuge kostenfrei abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich steuerbefreit.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers

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