Die Samtgemeinden, Städte und Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht jedoch für den Bürger kein Anspruch.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind die Flächennutzungspläne (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne).
Der Landkreis Cuxhaven gibt als Träger öffenlicher Belange für den Deichschutz, die Wasserwirtschaft, die Denkmalpflege, den Naturschutz, die Bauaufsicht, die Regionalplanung, den Brandschutz, den Straßenbau, den Immissionsschutz u.v.a.m. im Zuge der Aufstellung von Bauleitpleitplänen Stellungnahmen ab.
Außerdem berät er die Städte und Gemeinden im Vorwege und während des Aufstellungsverfahrens in städtebaulicher Hinsicht.
Seit dem 01.01.2005 ist der Landkreis Cuxhaven auch zuständig für die Genehmigung der Flächennutzungspläne.
Hinweis:
Die Gemeinden stellen die Bauleitpläne in eigener Verantwortung auf.
Wenn Sie daher Fragen zu Bebauungsplänen oder zum Flächennutzungsplan haben, sollten Sie sich in erster Linie an Ihre Gemeinde- bzw. Samtgemeindeverwaltung und erst in zweiter Linie an den Landkreis wenden.
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr | ----------------------- |